Röntgenverordnung

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Abk. RöV; „Verordnungüber den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen“ vom 08.01.1987; regelt u. a. die Betriebsvoraussetzung u. Vorschriften für Röntgenanlagen, die Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen sowie die Schutzvorschriften für beruflich strahlenexponierte Personen. Sie enthält außerdem Festlegungen zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik.

Abk. RöV; „Verordnungüber den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen“ vom 08.01.1987; regelt u. a. die Betriebsvoraussetzung u. Vorschriften für Röntgenanlagen, die Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen sowie die Schutzvorschriften für beruflich strahlenexponierte Personen. Sie enthält außerdem Festlegungen zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik.

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